Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Plattformbedingungen der Ticketbande B.V.
- Ticketbande Käufer- und Käuferschutzbedingungen
- Ticketbande Anbieterbedingungen
- Zusatzbedingungen für gewerbliche Such- und Besorgungsanbieter
1. Allgemeine Plattformbedingungen der Ticketbande B.V.
für alle Nutzer der Ticketbande-PlattformStand: August 2026
§ 1 Betreiber und Geltungsbereich
- Betreiberin der Online-Plattform Ticketbande ist die Ticketbande B.V., nachfolgend „Ticketbande“ oder „TB“.
- Die vollständigen Unternehmens-, Register- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum.
- Diese Allgemeinen Plattformbedingungen regeln die Nutzung der Ticketbande-Plattform durch registrierte und nicht registrierte Nutzer.
- Für Käufer gelten zusätzlich die Ticketbande Käufer- und Käuferschutzbedingungen.
- Für Anbieter gelten zusätzlich die Ticketbande Anbieterbedingungen.
- Für gewerbliche Anbieter von Such- und Besorgungsleistungen gelten ergänzend die Zusatzbedingungen für Such- und Besorgungsaufträge.
- Eigene Vertragsbedingungen eines gewerblichen Anbieters gelten ausschließlich im Rechtsverhältnis zwischen diesem Anbieter und seinem Kunden, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
§ 2 Rolle von Ticketbande
- Ticketbande betreibt einen Online-Marktplatz für Eintrittskarten, Zutrittsberechtigungen sowie zulässige Dienstleistungen zur Suche und Beschaffung von Eintrittskarten.
- Ticketbande stellt insbesondere technische Infrastruktur, Angebotsdarstellung, Such- und Vergleichsfunktionen, Zahlungsabwicklung, Anbieterprüfung, Ticketbewertung, Kundenservice, Reklamationsbearbeitung sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention bereit.
- Ticketbande ist grundsätzlich nicht Verkäufer der über die Plattform angebotenen Tickets.
- Ticketbande ist grundsätzlich nicht Anbieter der von gewerblichen Nutzern angebotenen Such- oder Besorgungsleistungen.
- Der jeweilige Ticketkaufvertrag oder Such-/Besorgungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem ausgewiesenen Anbieter und dem Kunden zustande.
- Ticketbande ist nicht Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen.
- Die Durchführung der Zahlungsabwicklung durch Ticketbande oder einen eingesetzten Zahlungsdienstleister ändert die vorgenannte Rollenverteilung nicht.
- Zwingende gesetzliche eigene Verpflichtungen und Haftungstatbestände von Ticketbande bleiben unberührt.
§ 3 Nutzerkonto
- Soweit eine Registrierung erforderlich ist, müssen Nutzer wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
- Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.
- Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Ticketbande darf zur Identitäts-, Sicherheits- und Betrugsprüfung geeignete Nachweise verlangen.
- Mehrere Nutzerkonten derselben Person oder desselben Unternehmens sind nur mit Zustimmung von Ticketbande zulässig.
§ 4 Private und gewerbliche Anbieter
- Anbieter müssen erklären, ob sie privat oder gewerblich handeln.
- Der jeweilige Status wird gegenüber Käufern entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angezeigt.
- Die Selbsteinstufung des Anbieters ist nicht entscheidend, wenn die tatsächlichen Umstände eine andere rechtliche Beurteilung ergeben.
- Ticketbande kann bei konkreten Anhaltspunkten geeignete Nachweise verlangen und den Anbieterstatus überprüfen.
Online-Marktplätze müssen Verbraucher unter anderem darüber informieren, ob ein Anbieter nach eigener Erklärung Unternehmer ist und bei privaten Anbietern darauf hinweisen, dass die besonderen Regeln für Verbraucherverträge grundsätzlich nicht gelten.
§ 5 Zwingende nationale und internationale Vorschriften
- Anbieter und Nutzer haben sämtliche auf ihre Transaktionen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
- Insbesondere sind zwingende Vorschriften des Staates zu beachten, in dem die Veranstaltung stattfindet, soweit diese auf den Ticketweiterverkauf, die Vermittlung oder die Beschaffung Anwendung finden.
- Ticketbande gibt in diesen Bedingungen keine vollständige Darstellung sämtlicher nationaler Ticketgesetze wieder.
- Ticketbande kann für einzelne Länder, Veranstaltungen, Veranstalter oder Ticketarten zusätzliche Beschränkungen oder technische Kontrollen vorsehen.
§ 6 Ranking und Ticketbewertung
- Ticketbande kann Angebote sortieren, vergleichen und empfehlen.
- Wesentliche Rankingparameter können insbesondere sein: Preis, Ticketkategorie, Block, Reihe, Sitzplatzlage, Ticketqualität, Anzahl zusammenhängender Plätze, Verfügbarkeit, Lieferart, Aktualität, Zuverlässigkeit des Anbieters und Relevanz für die jeweilige Suchanfrage.
- Soweit entgeltliche Hervorhebungen Einfluss auf die Sichtbarkeit haben, werden diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen kenntlich gemacht.
- Ticketbande stellt die gesetzlich erforderlichen näheren Informationen über Hauptparameter und ihre relative Bedeutung gesondert und leicht zugänglich bereit.
Die Offenlegung wesentlicher Rankingparameter ist sowohl im Verbraucher-Marktplatzrecht als auch im P2B-Recht vorgesehen.
§ 7 Rechtswidrige Inhalte und Angebote
- Nutzer dürfen keine rechtswidrigen, betrügerischen oder irreführenden Angebote oder Inhalte veröffentlichen.
- Ticketbande stellt eine elektronische Möglichkeit zur Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte bereit.
- Ticketbande kann rechtswidrige oder gegen diese Bedingungen verstoßende Inhalte entfernen, deaktivieren oder in ihrer Sichtbarkeit einschränken.
- Gesetzlich vorgeschriebene Begründungs- und Beschwerdemöglichkeiten bleiben bestehen.
Der DSA sieht unter anderem ein elektronisches Meldeverfahren sowie bei Online-Marktplätzen besondere Pflichten zur Identifizierung gewerblicher Anbieter vor.
§ 8 Sperrung und Einschränkung
Ticketbande kann Nutzerkonten oder einzelne Funktionen insbesondere bei Betrugsverdacht, falschen Identitätsangaben, rechtswidrigen Angeboten, wiederholter Nichterfüllung, gefälschten Tickets, erheblichen Sicherheitsrisiken oder sonstigen wesentlichen Vertragsverletzungen vorübergehend oder dauerhaft einschränken.Gegenüber gewerblichen Nutzern werden die zwingenden P2B-Vorgaben zu Begründung, Einschränkung und Beendigung berücksichtigt.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Ticketbande.§ 10 Haftung von Ticketbande
- Ticketbande haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Ticketbande haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen des Anbieters aus dem zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vertrag.
- Die Bereitstellung des Ticketbande-Käuferschutzes führt nicht dazu, dass Ticketbande Verkäufer oder Garant der vom Anbieter geschuldeten Leistung wird.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für das Rechtsverhältnis mit Ticketbande gilt grundsätzlich deutsches Recht.
- Verbrauchern wird hierdurch der zwingende Schutz des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der für Ticketbande maßgebliche Gerichtsstand vereinbart werden.
2. Ticketbande Käufer- und Käuferschutzbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Käufer und Auftraggeber.§ 1 Vertragspartner des Käufers
- Der Vertrag über das Ticket oder die Such-/Besorgungsleistung kommt grundsätzlich zwischen dem im Angebot ausgewiesenen Anbieter und dem Käufer beziehungsweise Auftraggeber zustande.
- Vor Vertragsschluss wird angezeigt, ob der Anbieter privat oder gewerblich handelt.
- Bei einem privaten Anbieter wird darauf hingewiesen, dass die besonderen Verbraucherschutzvorschriften für Unternehmer-Verbraucher-Verträge grundsätzlich nicht gelten.
- Soweit ein gewerblicher Anbieter eigene AGB wirksam einbezieht, werden diese dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Erklärung zugänglich gemacht.
§ 2 Keine Käufergebühr
- Ticketbande erhebt vom Käufer keine eigene Plattform-, Vermittlungs-, Zahlungsabwicklungs- oder Käuferschutzgebühr.
- Der Käufer zahlt ausschließlich den im Bestellvorgang ausgewiesenen Gesamtbetrag aus seinem Vertrag mit dem Anbieter.
- Der Ticketbande-Käuferschutz ist für den Käufer ohne zusätzliche Gebühr Bestandteil der Plattformabwicklung.
§ 3 Zahlungsabwicklung
- Die Zahlung wird über einen von Ticketbande eingesetzten Zahlungsdienstleister abgewickelt.
- Die Zahlung dient der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner.
- Die technische Zahlungsabwicklung macht Ticketbande nicht zum Verkäufer des Tickets.
§ 4 Ticketbande-Käuferschutz
Ticketbande unterstützt Käufer insbesondere durch:a) Überwachung der Ticketlieferung im Rahmen der technischen Möglichkeiten,
b) Kontaktaufnahme mit dem Anbieter bei Lieferproblemen,
c) Prüfung von Reklamationen,
d) Unterstützung bei der Ticketübertragung,
e) nach Möglichkeit Angebot geeigneter Ersatztickets,
f) Rückzahlungsabwicklung in den nachfolgend geregelten Fällen.
§ 5 Nichtlieferung
- Liefert der Anbieter das geschuldete Ticket endgültig nicht, versucht Ticketbande nach Möglichkeit zunächst, eine geeignete Ersatzlösung anzubieten.
- Kann keine geeignete Ersatzlösung bereitgestellt werden, erhält der Käufer 100 % des für die betreffende Transaktion gezahlten Betrages zurück.
- Ticketbande erhebt hierfür keine Storno- oder Bearbeitungsgebühr.
- Eine Falschlieferung oder subjektive Unzufriedenheit mit einem gelieferten Ticket ist nicht automatisch eine Nichtlieferung.
§ 6 Falschlieferung
- Bei einer behaupteten Falschlieferung wird geprüft, ob das bereitgestellte Ticket von den objektiv vereinbarten Eigenschaften abweicht.
- Maßgeblich sind insbesondere Veranstaltung, Datum, Ticketanzahl, Sitz- oder Stehplatz und Kategorie ausdrücklich vereinbarte besondere Eigenschaften.
- Eine rein subjektiv schlechtere Bewertung eines Sitzplatzes stellt keine Nichtlieferung dar, wenn die objektiv vereinbarten Merkmale erfüllt wurden.
- Gesetzliche Rechte des Käufers gegen den Anbieter bleiben unberührt.
§ 7 Ungültige oder gesperrte Tickets
- Für die Gültigkeit und ordnungsgemäße Bereitstellung des Tickets ist grundsätzlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.
- Wird dem Käufer der Zutritt verweigert, weil das Ticket nachweislich ungültig oder gesperrt ist, prüft Ticketbande den Vorgang.
- Ticketbande kann insbesondere eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Veranstalters, Veranstaltungsortes oder ursprünglichen Ticketingunternehmens verlangen.
- Steht nach Prüfung hinreichend fest, dass die Ungültigkeit oder Sperrung aus der Verantwortungs- oder Risikosphäre des Anbieters stammt, erhält der Käufer grundsätzlich 100 % des gezahlten Betrages zurück.
- Die Rückzahlung durch Ticketbande bedeutet nicht, dass Ticketbande die Verkäuferhaftung des Anbieters übernimmt.
§ 8 Vom Käufer verursachte Sperrung
Ein Anspruch aus dem Käuferschutz besteht nicht, soweit der Käufer die Sperrung oder Unbrauchbarkeit des Tickets selbst schuldhaft verursacht hat.Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer:
- QR-Codes,
- Barcodes,
- Ticketnummern,
- vollständige Ticket-Screenshots,
- Wallet- oder Transferdaten,
- Zugangscodes,
- Account- oder Login-Daten
unbefugten Dritten zugänglich macht und hierdurch eine Mehrfachnutzung, Sperrung oder sonstige Beeinträchtigung verursacht oder ermöglicht.
§ 9 Widerruf
- Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Bestimmungen.
- Besteht ein gesetzliches oder ausdrücklich eingeräumtes Widerrufsrecht und wird dieses wirksam ausgeübt, erhält der Kunde grundsätzlich 100 % des zurückzugewährenden Betrages.
- Ticketbande erhebt wegen eines wirksam ausgeübten Widerrufsrechts keine eigene Bearbeitungs- oder Stornogebühr.
- Gesetzlich zulässiger Wertersatz bei bereits begonnenen Dienstleistungen bleibt unberührt.
- Soweit eine gesetzliche elektronische Widerrufsfunktion erforderlich ist, stellt Ticketbande diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit.
§ 356a BGB verlangt seit 2026 bei den erfassten Online-Fernabsatzverträgen eine gut sichtbare elektronische Widerrufsfunktion.
§ 10 Absage oder Verlegung einer Veranstaltung
- Ticketbande ist nicht Veranstalter.
- Bei einem gewerblichen Anbieter richten sich die Rechtsfolgen einer Absage oder Verlegung nach dem Vertrag mit dem Anbieter, dessen wirksam einbezogenen AGB und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei privaten Anbietern beziehungsweise ohne wirksam einbezogene Anbieter-AGB gelten die gesetzlichen und individuellen vertraglichen Regelungen.
- Ticketbande erhebt allein wegen der Abwicklung einer Absage oder Verlegung keine eigene Käufergebühr.
§ 11 Ticketübertragung
- Tickets können insbesondere als Mobile Transfer, E-Ticket, Wallet-Ticket, über eine Veranstalter-App, postalisch oder auf sonstige zulässige Weise übertragen werden.
- Mobile Tickets gelten als geliefert, wenn die vereinbarte Eintrittsberechtigung erfolgreich in den hierfür vorgesehenen Account des Käufers übertragen und vom Käufer angenommen wurde, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen.
- Käufer müssen erforderliche Mitwirkungshandlungen, insbesondere die Annahme eines Transfers, rechtzeitig vornehmen.
3. Ticketbande Anbieterbedingungen
für private und gewerbliche Verkäufer§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ticketbande und Nutzern, die Tickets beziehungsweise zulässige Dienstleistungen auf Ticketbande anbieten.
- Ergänzend gelten die Allgemeinen Plattformbedingungen.
- Für gewerbliche Such-/Besorgungsanbieter gelten zusätzlich die besonderen Zusatzbedingungen.
§ 2 Anbieterstatus
- Anbieter müssen wahrheitsgemäß erklären, ob sie privat oder gewerblich handeln.
- Gewerbliche Anbieter müssen sämtliche von Ticketbande oder dem Zahlungsdienstleister verlangten Identitäts- und Unternehmensinformationen zur Verfügung stellen.
- Ticketbande kann insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Identitätsnachweis, Zahlungsaccount und Registerdaten verlangen.
Art. 30 DSA verlangt bei entsprechenden Online-Marktplätzen die Einholung bestimmter Informationen gewerblicher Anbieter vor deren Nutzung der Plattform gegenüber EU-Verbrauchern.
§ 3 Zulässige Tickets
- Anbieter dürfen nur Tickets einstellen, über die sie rechtmäßig verfügen und die sie vertragsgemäß übertragen können.
- Sämtliche wesentlichen Ticketmerkmale müssen vollständig und richtig angegeben werden.
- Bekannte Personalisierungs-, Übertragungs- oder Nutzungseinschränkungen sind anzugeben.
- Gefälschte, bereits anderweitig endgültig veräußerte oder wissentlich ungültige Tickets dürfen nicht angeboten werden.
§ 4 Preis und gesetzliche Beschränkungen
- Ticketbande legt grundsätzlich keine allgemeine eigene Preisobergrenze für Ticketangebote fest.
- Der Anbieter muss jedoch sämtliche zwingenden gesetzlichen Preis- und Weiterverkaufsbeschränkungen beachten.
- Beim Weiterverkauf einer Eintrittsberechtigung hat der Anbieter den vom Veranstalter festgelegten ursprünglichen Preis anzugeben, soweit gesetzlich erforderlich und vorhanden.
Die entsprechende Marktplatz-Informationspflicht ergibt sich für Deutschland ausdrücklich aus Art. 246d § 1 Nr. 7 EGBGB.
§ 5 Ticketbande-Gebühr
Gewerbliche AnbieterDie Ticketbande-Gebühr beträgt grundsätzlich:
30 % netto des gesamten Endpreises der Transaktion.
Private Anbieter
Die Ticketbande-Gebühr beträgt grundsätzlich:
30 % brutto des gesamten Endpreises der Transaktion.
- Schuldner der Ticketbande-Gebühr ist ausschließlich der Anbieter.
- Die konkrete steuerliche Behandlung wird im Rahmen der jeweiligen Abrechnung beziehungsweise Rechnungsstellung berücksichtigt.
- Die AGB enthalten bewusst keine weitergehenden allgemeinen Aussagen über die steuerliche Behandlung einzelner Anbieter.
§ 6 Bemessungsgrundlage
- Die Ticketbande-Gebühr wird vom gesamten Endpreis der betreffenden Transaktion berechnet.
- Beim Ticketverkauf umfasst dies sämtliche vom Käufer für das Angebot geschuldeten Beträge.
- Bei Such-/Besorgungsaufträgen umfasst die Bemessungsgrundlage insbesondere den für das Ticket vorgesehenen beziehungsweise aufgewendeten Betrag, die Such-/Besorgungsvergütung sowie weitere vom Anbieter verlangte Entgelte.
§ 7 Zahlungsabwicklung und Anbieteranspruch
- Kundenzahlungen werden über den von Ticketbande eingesetzten Zahlungsdienstleister abgewickelt.
- Ticketbande beziehungsweise der Zahlungsdienstleister ist berechtigt, die Auszahlung an den Anbieter bis zur erfolgreichen Verifizierung der Leistung zurückzustellen.
- Die Auszahlung erfolgt nach Abzug der Ticketbande-Gebühr, etwaiger Sicherheitsreserven sowie sonstiger fälliger und verrechenbarer Ansprüche.
§ 8 Risikoklassifizierung und Auszahlung
- Ticketbande verwendet ein risikobasiertes Auszahlungsmodell.
- Anbieter können abhängig von ihrem individuellen Risikoprofil unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden.
- Bei der Einstufung können insbesondere berücksichtigt werden:
- Dauer der Geschäftsbeziehung,
- Anzahl und Umfang erfolgreich abgeschlossener Verkäufe,
- Lieferquote,
- Reklamationsquote,
- Chargebacks,
- Fälle ungültiger Tickets,
- Art und Wert der Tickets,
- Nachweisbarkeit der Ticketübertragung,
- offene zukünftige Transaktionen,
- bestehende Sicherheitsreserven,
- Identitäts- und Unternehmensprüfung.
Zuverlässige und bekannte Anbieter
- Bei zuverlässig eingestuften Anbietern kann die Auszahlung unmittelbar nach erfolgreicher und verifizierter Lieferung erfolgen.
- Bei Mobile Tickets kann eine verifizierte Lieferung insbesondere vorliegen, wenn die Tickets über das offizielle Transfersystem erfolgreich in den Account des Käufers übertragen und dort angenommen wurden.
Neue beziehungsweise unbekannte Anbieter
- Bei neuen oder noch nicht ausreichend bewertbaren Anbietern kann Ticketbande die Auszahlung grundsätzlich bis nach Durchführung der Veranstaltung zurückstellen.
Auffällige oder problematische Anbieter
- Bei Anbietern mit erhöhtem Risiko, insbesondere nach Nichtlieferungen, ungültigen Tickets, erheblichen Reklamationen oder Chargebacks, kann die Auszahlung ebenfalls bis nach der Veranstaltung oder bis zur abschließenden Klärung zurückgestellt werden.
- Ein Anbieter hat keinen Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Risikoklasse oder auf eine vorzeitige Auszahlung.
§ 9 Sicherheitsreserve
- Ticketbande beziehungsweise der eingesetzte Zahlungsdienstleister kann zur Absicherung offener Transaktions-, Rückerstattungs- und Chargebackrisiken eine Sicherheitsreserve zurückhalten.
- Nach der derzeitigen Zahlungsstruktur kann eine Reserve von bis zu 30 % des Transaktionsvolumens für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vorgesehen werden.
- Abweichende individuelle Regelungen mit einzelnen Anbietern oder Änderungen aufgrund des eingesetzten Zahlungsdienstleisters bleiben möglich.
- Die Reserve dient insbesondere der Absicherung von:
- Chargebacks,
- Rückerstattungen,
- Nichtlieferungen,
- ungültigen Tickets,
- sonstigen Rückabwicklungen und
- fälligen Forderungen von Ticketbande.
Soweit eine Reserve nicht mehr benötigt wird und keine berechtigten Gegenforderungen bestehen, wird sie entsprechend der vereinbarten Abwicklung freigegeben.
§ 10 Verrechnung
Ticketbande ist berechtigt, fällige Ansprüche gegen einen Anbieter mit:- aktuellen Auszahlungsansprüchen,
- Sicherheitsreserven,
- zukünftigen Auszahlungsansprüchen aus weiteren Transaktionen
zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 11 Nichtlieferung
- Ein Anbieter ist verpflichtet, ein verkauftes Ticket vertragsgemäß zu liefern.
- Liefert der Anbieter aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht, kann Ticketbande die Transaktion rückabwickeln und dem Käufer den gezahlten Betrag erstatten.
- Ticketbande kann gegenüber dem verantwortlichen Anbieter wegen des zusätzlichen Aufwands und der entstandenen Kosten einen Betrag von bis zu 15 % des gesamten Endpreises der betreffenden Transaktion verlangen oder verrechnen.
- Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen können insbesondere gehören: Zahlungs- und Rückabwicklung, Kundenservice, wiederholte Kontaktaufnahme mit dem Anbieter, Transaktionsprüfung und die Suche nach Ersatztickets.
- Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand beziehungsweise Schaden entstanden ist.
§ 12 Ungültige oder gesperrte Tickets
- Der Anbieter ist für die vertragsgemäße Gültigkeit und Übertragbarkeit der von ihm verkauften Tickets verantwortlich.
- Wird einem Käufer wegen eines aus der Verantwortungs- oder Risikosphäre des Anbieters stammenden Mangels der Zutritt verweigert und erstattet Ticketbande dem Käufer den Kaufpreis, kann Ticketbande den entsprechenden Betrag vom Anbieter zurückfordern beziehungsweise verrechnen.
- Der Anbieter erhält Gelegenheit, zu einer Reklamation Stellung zu nehmen und geeignete Nachweise vorzulegen.
§ 13 Anbieter-AGB gegenüber Käufern
- Gewerbliche Anbieter können eigene AGB und Verbraucherinformationen hinterlegen.
- Diese gelten ausschließlich im Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde und nur bei wirksamer Einbeziehung.
- Der Anbieter ist für Inhalt, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner eigenen Vertragsbedingungen verantwortlich.
- Ticketbande-Anbieterbedingungen dürfen durch eigene Anbieter-AGB nicht verändert werden.
§ 14 Absage und Verlegung
Der Anbieter hat sämtliche Verpflichtungen gegenüber seinen Käufern im Zusammenhang mit Veranstaltungsabsagen und -verlegungen nach Maßgabe seines Vertrages, seiner wirksam einbezogenen AGB und des zwingenden Rechts zu erfüllen.§ 15 Freistellung
Der Anbieter stellt Ticketbande von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Anbieter zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform beruhen.
4. Zusatzbedingungen für gewerbliche Such- und Besorgungsanbieter
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Zusatzbedingungen gelten ausschließlich für gewerbliche Anbieter, die auf Ticketbande Dienstleistungen zur Suche und Beschaffung von Eintrittskarten anbieten.Private Anbieter dürfen keine Such-/Besorgungsaufträge anbieten.
§ 2 Abgrenzung zum Ticketweiterverkauf
- Ein Such-/Besorgungsauftrag darf nur angeboten werden, wenn sich das gesuchte Ticket zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im Besitz und nicht in der Verfügungsgewalt des Anbieters befindet.
- Gegenstand des Vertrages ist die Suche beziehungsweise Beschaffung eines noch nicht vorhandenen Tickets.
- Ein bereits vorhandenes Ticket darf nicht als Suchauftrag deklariert werden.
- Such-/Besorgungsaufträge dürfen nicht verwendet werden, um zwingende gesetzliche Preis-, Verkaufs- oder Weiterverkaufsbeschränkungen zu umgehen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter muss vor Vertragsschluss insbesondere transparent angeben:- Veranstaltung,
- Ticketanzahl,
- gewünschte Kategorie,
- gegebenenfalls Block/Reihe/Platzanforderungen,
- Preisgrenzen,
- Such-/Besorgungsvergütung,
- Bedingungen für Entstehung und Fälligkeit dieser Vergütung,
- sonstige relevante Kosten.
§ 4 Keine Erfolgsgarantie
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, garantiert ein Such-/Besorgungsauftrag nicht, dass ein geeignetes Ticket gefunden werden kann.§ 5 Erwerb des Tickets
- Wird ein geeignetes Ticket gefunden, erfolgt die Beschaffung nach Maßgabe des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
- Soweit technisch und rechtlich möglich und vertraglich vorgesehen, soll der Erwerb im Namen beziehungsweise für Rechnung des Auftraggebers erfolgen.
- Ticketpreis und Such-/Besorgungsvergütung sind transparent darzustellen.
§ 6 Widerruf und Verbraucherinformationen
- Bei Such-/Besorgungsverträgen mit Verbrauchern hat der Anbieter eigenständig zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
- Soll mit der Dienstleistung bereits innerhalb einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden, muss der Anbieter die erforderlichen gesetzlichen Erklärungen und Zustimmungen einholen.
- Ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts und ein möglicher Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Der Anbieter muss die hierfür erforderlichen Informationen und Belehrungen vor Vertragsschluss bereitstellen.
§ 7 Ticketbande-Gebühr
Für Such-/Besorgungsaufträge gilt die normale Anbietergebühr.Bei gewerblichen Anbietern beträgt diese grundsätzlich 30 % netto des gesamten Endpreises der Transaktion.
Bemessungsgrundlage ist insbesondere:
Ticketbeschaffungsbetrag + Such-/Besorgungsvergütung + weitere gegenüber dem Kunden berechnete Entgelte.
Die Berechnung der Ticketbande-Gebühr auf den gesamten Endpreis verändert nicht die rechtliche Einordnung der einzelnen Vertragsbestandteile zwischen Anbieter und Auftraggeber.
§ 8 Nachweispflichten
Ticketbande kann bei Such-/Besorgungsaufträgen geeignete Nachweise verlangen, insbesondere über:- Zeitpunkt des Suchauftrags,
- Zeitpunkt der Beschaffung,
- Herkunft des Tickets,
- ursprünglichen Erwerbspreis,
- Tickettransfer,
- Erwerb im Namen beziehungsweise für Rechnung des Kunden.
Dies dient insbesondere der Abgrenzung eines echten Such-/Besorgungsauftrags von einem bereits bestehenden Ticketweiterverkauf.